Nicht kassenpflichtige Spitex-Leistungen werden nicht von der obligatorischen Grundversicherung übernommen, sondern müssen grundsätzlich von den Klienten/Klientinnen selber übernommen werden. Dazu gehören Pflegeleistungen, die nicht in der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) aufgelistet sind, und Betreuung und Hilfe im Alltag. Gewisse Bereiche können durch eine private Zusatzversicherung abgedeckt werden. Unter Umständen können auch Ergänzungsleistungen und/oder Hilflosenentschädigung beantragt werden.
Ernährung / Diäten
Anleitung für Essen/Diät
Anleitung, Prävention, Beratung, Begleitung
- Unterstützende Massnahmen, Gespräch mit Klientin/Angehörigen (wenn separate Dienstleistung)
- Begleitung, Betreuung, Anwesenheit nach Zeit
- Beraten bei Gefahren / Änderungen in der Wohnung veranlassen
Abklärung, Koordination
- Dienstleistungsbedarf Hauswirtschaft bestimmen im Rahmen der Bedarfsabklärung (Leistungskatalog)
- Bedarfsabklärung Hauswirtschaft
Wohnen / Haushalten
- Kontrollbesuch
- Bett machen
- Bett frisch beziehen
- Kleiderpflege
- Waschen Hand/Maschine
- Bügeln, flicken
- Aufräumen, Ordnung
- Abwaschen
- Wochenkehr 1-Zimmer-Wohnung
- Wochenkehr 2-Zimmer-Wohnung
- Wochenkehr 3-Zimmer-Wohnung
- Wochenkehr 4-Zimmer-Wohnung
- Wochenkehr mehr als 4 Zimmer
- Küche/Bad reinigen
- Andere Putzarbeit
- Heizen, lüften
- Briefkasten leeren
- Tier-, Pflanzenpflege
- Abfall/Altpapier entsorgen
- Haushalt organisieren
Verpflegung
- Einkaufen ohne Klientin
- Einkaufen mit Klientin
- Morgen- und Abendessen zubereiten
- Mittagessen kochen
- Diät kochen
- Menüplan aufstellen
- Mitessen
- Mahlzeitendienst organisieren
- Mahlzeiten nach Hause bringen
Diverses
- Kleine finanzielle, administrative Aufgaben
- Säuglings- oder Kinderbetreuung (nicht Kinderspitex)
- Gespräch bei einsamen Klient/-innen
- Gehbegleitung ausserhalb des Hauses